Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Julia Auerbach (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Coachee als Coachingvertrag (nachfolgend „Coachee“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coachs durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an den Coach zum Zwecke des Coachings wendet.
c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ziel- und lösungsorientierten Coaching anwendet.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Dienstvertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Auftraggeber.
Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Auftraggeber trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 3 Mitwirkung des Coachees
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Coachee Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Coachee erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
c) Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 4 Honorierung
a) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare sind im Vorfeld zwischen Coach und Coachee vereinbart worden und sind im Coaching Vertrag aufgeführt. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils zur Hälfte vor und nach jeder 1:1 Coaching Einheit vom Coachee per Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Coachee erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Coachee (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
§ 5 Vertraulichkeit des Coaching
a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der festgelegten Beratung bzw. des Coachings zu verwenden.
b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
c) Der Coach behandelt die Coacheedaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Coachee keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Coachee vor.
§ 6 Rechnungsstellung
Die Rechnungen, die der Coachee nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des Coachees, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
§ 7 Kündigung
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 8 Rückforderungen
a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Coachee kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Coachee unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 9 Datenschutz / Verschwiegenheit
a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Coachee an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
f) Es gilt die Datenschutzerklärung: https://www.juliaauerbach.de/datenschutz
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie hier.